Follow Us!

Schriftgröße   Größer | Reset | Kleiner

Stadt Nordenham

Zentrale

04731 / 84-0

... bürgernah und kompetent

Private Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der Dorferneuerung können neben öffentlichen Maßnahmen auch private Maßnahmen gefördert werden.
Die Grundlage findet sich in der ZILE-Richtlinie ab Ziffer 5 (siehe Dokumente).

Das Planungsbüro Boner + Partner in Varel unterstützt die Stadt Nordenham als Umsetzungsbegleiter in der Dorferneuerung. Hier ist vorab der Kontakt herzustellen, damit geprüft werden kann, ob eine Förderung möglich ist.

Die Kontaktdaten des Büros sind:

Herr Boner
Auf der Gast 36B
26316 Varel-Dangast
Tel.: 04751-85051
Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Mögliche Fördertatbestände:

  • Sanierung der Außenhülle des Gebäudes (Dach, Fenster, Fassade und ggfls. Außenanlage)

    Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden sowie die Umgestaltung von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünfläche

    Die maximale Förderung liegt hier bei 50.000 €

  • Umnutzung Ihres ortsbildprägenden Gebäudes (zusätzlichen Innenausbau)

    Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude sowie von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild, vor allem zur Innenentwicklung, unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild.

    Umnutzung bedeutet, dass Sie Ihrem Gebäude eine neue Nutzung zuführen.

    Die maximale Förderung liegt hier bei 150.000 €

  • Revitalisierung

    Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Revitalisierung (Innenausbau) ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, vor allem zur Innenentwicklung, auch im Zusammenhang mit der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild (Außensanierung). Bei der Revitalisierung ist zu beachten, dass das Gebäude mind. zwei Monate Leerstand hat und die gleiche Nutzung wieder zugeführt wird (z.B. altes Wohngebäude soll nach Leerstand wieder als Wohngebäude genutzt werden).

    Die maximale Förderung liegt hier bei 10.000 €

Für die Antragstellung ist es erforderlich sich beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Oldenburg zu registrieren. Alle Vordrucke finden Sie auf dieser Seite:

www.ml.niedersachsen.de

Bei Fragen können Sie auch mit dem Amt für regionale Landesentwicklung direkt Kontakt aufnehmen. Ansprechpartnerin: Frau Lena Erdwien, Tel. 04419215-402, email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Dokumente:

Download - ZILE-Richtlinie

Ansprechpartner:

Kontakt zum Bauverwaltungsamt

Bürgerfon

04731 / 84-0

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.