Selbsternannter Zweckbetrieb aus dem Königreich Deutschland erneut stillgelegt: Waren und Fuhrpark beschlagnahmt
Gegen den im Oktober vergangenen Jahres von der Stadt Nordenham behördlich geschlossenen „Zweckbetrieb aus dem Königreich Deutschland“ mussten die Behörden jetzt erneut vorgehen.
Anfang der Woche hatte der Betriebsinhaber nach dreimonatiger Zwangsschließung erneut versucht, seinen Betrieb wiederaufzunehmen und dabei nicht zum ersten Mal gegen die geltende Rechtsordnung verstoßen. Er hat alle Schlösser an behördlich beschlagnahmten Waren aufgebrochen und die von der Stadtverwaltung aufgestellten Betonklötze im Eingangsbereich entfernt. Gegen dieses Vorgehen hat das städtische Ordnungsamt unter Amtshilfe der Polizei durchgegriffen: Sämtliche Waren und Fahrzeuge sind beschlagnahmt und der Inhaber aufgrund eines vollstreckbaren Haftbefehls in anderer Sache inhaftiert worden. Gegen seine Lebenspartnerin wurde wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde sie aufgrund eines richterlichen Beschluss vorläufig in Gewahrsam genommen, um die behördliche Maßnahme nicht zu stören.
Im Zuge der Gesamtermittlungen wurde immer wieder deutlich, dass der Betriebsinhaber der Reichbürgerszene angehört, die Werte der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und sich bewusst nicht an Gesetze hält. Seiner Auffassung nach könnte er unter seinem Geburtsnamen nicht rechtlich belangt werden, da er diesen Namen im „Königreich Deutschland“ abgelegt hätte. Dies sehen die Behörden allerdings anders.