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Stadt Nordenham

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Kommunalwahl

[Dienstag - 29.06.2021]

Änderung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften bei Wahlvorschlägen

Die Stadtverwaltung informiert, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 nachfolgendeQuoten für erforderliche Unterstützungsunterschriften beschlossenhat:

Gemäß dem neuen § 52 d Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) sind für die Wahl der Abgeordneten des StadtratesNordenhamnur noch mindestens 12anstelle der üblichen 30, für die Ortsratswahl mindestens 8 anstelle der üblichen 20 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Für die Bürgermeisterwahl sindnunmehr mindestens 72 anstelle der üblichen 180 Unterstützungsunterschriften beizubringen.

Der jeweilige Vorschlag ist weiterhin persönlich und handschriftlich von wahlberechtigten Personen zu unterschreiben

Diese Sonderregelung gilt lediglich für die Kommunalwahlen am 12. September 2021.

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