Mit Hilfe des City-Förderprogramms 2020 will die Stadt Nordenham Geschäftsgründungen, -nachfolgen und –erweiterungen, durch die Ladenflächenleerstände in der Innenstadt vermieden oder beseitigt werden, unterstützen.
Genauere Informationen zum Geltungsbereich, Gegenstand der Förderung, Antragsberechtigung sind der Richtlinie zu entnehmen.
Zuwendungen gemäß des Wirtschaftsförderprogramms werden nur auf schriftlichen Antrag (Formblatt) gewährt. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Stadt Nordenham – Amt für Wirtschaftsförderung.
Förderanträge sind unmittelbar nach Abschluss der Investitionsmaßnahme (Eröffnung) bis 9 Monate nach der Eröffnung, vollständig ausgefüllt mit den zugehörigen Unterlagen und Belegen einzureichen. Das Ergebnis der Prüfung des Förderantrages wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Die Richtlinie zum Wirtschaftsförderprogramm tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Dokumente:
Download - Richtlinie Innenstadt Förderprogramm 2020