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Das Ordnungsamt ist gemeinhin bekannt als der Teil der öffentlichen Verwaltung, der die "Hoheit" verkörpert, der also - teilweise recht massiv - in die Rechte der Bürger eingreift.

So ist es Aufgabe des Ordnungsamtes, gemeinsam mit anderen Behörden des Kreises, des Landes und des Bundes - z.B. den Polizeidienststellen - dafür zu sorgen, dass Vorschriften eingehalten werden und bei Nichteinhaltung Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden. Ebenso gehört zu den "unangenehmen" Seiten der Tätigkeit beim Ordnungsamt, Bürgerinnen und Bürger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen aufzufordern und diese Aufforderungen - soweit erforderlich - mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen.

Wie kaum bei einem anderen Zweig der öffentlichen Verwaltung ist die tägliche Arbeit der Ordnungsverwaltung durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse bestimmt. Auch wenn es im Einzelfall als "Schikane" anmuten mag, alle Vorschriften wurden letztlich erlassen, um das geordnete Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen und auch demjenigen eine Chance zu geben, der von der Natur mit etwas weniger Ellbogen ausgestattet wurde. So wird beispielsweise ein Fahrzeug, das gedankenlos auf dem Bürgersteig geparkt wurde, nicht deshalb aufgeschrieben und der Fahrer mit einem Verwarnungsgeld belegt, weil der Außendienstmitarbeiter ein Erfolgserlebnis oder die Gemeinde Geld braucht, sondern deshalb, weil Fußgänger und auch Kinder, die mit ihren Fahrrädern den Bürgersteig nutzen müssen, zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden!

So gesehen, greift das Ordnungsamt zwar in Rechte von Einzelnen ein, erbringt jedoch für die Allgemeinheit und hier insbesondere für die Schwächeren eine wichtige Dienstleistung! Die Aufgabenbereiche des Ordnungsamtes im Überblick:

Aufgaben im Überblick

  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Fundangelegenheiten
  • Gaststättenangelegenheiten
  • Gewerbeangelegenheiten
  • Marktwesen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Versammlungsrecht
  • Waffenrecht
  • Wahlen
  • Zivilschutz

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