Wahlen in Nordenham
Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Mit seinem Kreuz kann jeder Wahlberechtigte entscheiden, welche Vertreterinnen und Vertreter des Volkes die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen treffen sollen.
Die nächsten Wahl (Europawahl) findet im Juni 2024 statt.
Briefwahl
Europawahl 2024
Nutzen Sie die Briefwahl – komfortabel und kontaktfrei
Sie sind am Wahltag verhindert, möchten aber gerne Ihre Stimme abgeben? Machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
Auf dieser Seite können Sie, bequem online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Nach einigen Tagen erhalten Sie die Unterlagen mit Stimmzettel für die Europawahl nach Hause geschickt. Die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie danach im Rathaus abgeben oder per Post an das Wahlbüro senden.
Online-Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Europawahl 2024 bequem und einfach.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Durchführung einer Wahl geht nicht ohne die Hilfe von ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern.
Allen Wahlberechtigten soll eine Stimmabgabe in der Nähe des Wohnortes ermöglicht werden, so dass in den Städten und Gemeinden entsprechend viele Wahllokale eingerichtet werden.
In jedem Wahllokal ist ein Wahlvorstand eingesetzt, der aus 6 – 8 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besteht. Jedes Team besteht aus der/dem Wahl-vorsteher/in, der/dem Schriftführer/in und ihren Stellvertretungen sowie mehreren Beisitzerinnen und Beisitzern.
In den Teams arbeiten Personen mit langjähriger Erfahrung, so dass Sie, wenn zum ersten Mal eingesetzt werden, genügend Unterstützung bei der Erledigung Ihrer Aufgaben haben.
Aufgaben:
- Von 8:00 bis 18:00 Uhr findet die Stimmabgabe im Wahllokal statt. Die Mitglieder des Wahlvorstands überprüfen die Wahlberechtigung der erschienenen Wählerinnen und Wähler, geben die Stimmzettel aus und achten darauf, dass diese geheim ausgefüllt und ordnungsgemäß in die Urne geworfen werden.
Üblicherweise meldet sich die/der Wahlvorsteher/in bei Ihnen und bespricht, ob Sie am Vor- oder Nachmittag eingesetzt werden möchten. „Schichtwechsel“ ist etwa um 13:00 Uhr.
- Vor Beginn der Stimmabgabe muss das Wahllokal für die Stimmabgabe vorbereitet werden. Dazu gehört das Aufstellen der Wahlkabinen, die Anbringen von Aushängen und Ausschilderung, Bereitlegen der Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.). Außerdem müssen die Wahlurnen nach Kontrolle, dass diese leer sind, verschlossen werden. Daher beginnt die Arbeit für die „Frühschicht“ etwa um 7:30 Uhr.
- Um 18:00 Uhr müssen sich alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal einfinden, um die abgegebenen Stimmen auszuzählen und das Wahlergebnis im Wahlbezirk festzustellen. Dies kann je nach Wahl unterschiedlich lange dauern.
Voraussetzungen:
- Sie müssen wahlberechtigt sein.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Nordenham haben.
- Nicht in einen Wahlvorstand berufen werden dürfen Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen sowie Personen, die selbst bei der jeweili-gen Wahl antreten sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die Sie am Ende des Wahltages bar ausgezahlt bekommen.
Sie haben Interesse an der Tätigkeit im Wahlvorstand? Bitte melden Sie sich bei uns.
Wenn Ihre Meldung berücksichtigt wird, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wahltag eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion Sie eingesetzt sind.
Kontakt Ordnungsamt Ich möchte Wahlhelfer werden // Formulardownload Datenschutzhinweis für das Wahlehrenamt
Ergebnisse vergangener Wahlen
- Europawahl 2024
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- Ergebnisse Kommunalwahl 1996
Bürgermeister Nils Siemen ist als Stadtwahlleiter dafür verantwortlich, dass die Organisation der Wahlen funktioniert. Zusammen mit den Landes- und Kreiswahlleitern gewährleistet er die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei Urnengängen.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters und des Bundeswahlleiters.
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