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Allgemeinverfügung Stadt Nordenham vom 03.01.2022

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Allgemeinverfügung der Stadt Nordenham über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen i.S.v. Art. 8 GG

Die Stadt Nordenham erlässt gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG) vom 7. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) in Verbindung mit § 7c Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 (Nds. GVBl. S. 770) in der derzeit geltenden Fassung (Niedersächsische Corona-Verordnung) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung:

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