Hund An-/Abmeldung
Die Hundehalterin oder der Hundehalter muss den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in dem Haushalt anmelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Nordenham mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 3. Lebensmonat vollendet hat.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldnerinnen oder -schuldner. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen
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