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Briefwahl beginnt ab 10. Februar: Unterlagen gerne online beantragen

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Die Vorbereitungen dafür laufen auch bei der Stadt Nordenham auf Hochtouren: Für die 21 Wahllokale in Nordenham werden 192 Personen für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf gebraucht. Auch die Briefwahl muss kurzfristig organisiert werden.

Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar. Erst dann können die Wahlbenachrichtigungskarten über einen Dienstleister erstellt und gedruckt werden, die anschließend über die Deutsche Post AG versandt werden. Dies erfolgt ab dem 13. Januar. Die Zustellung soll bis spätestens 2. Februar erfolgen. „Wir bitten um Geduld bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten“, betont der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Raphael Wermke, der die Wahlen in Nordenham federführend organisiert. „Es kann durchaus vorkommen, dass Nachbarn früher die

Wahlbenachrichtigungskarte erhalten als man selber. Das Zustelltempo der Post können wir als Stadt nicht beeinflussen“, so Wermke.

Briefwahl ab 10. Februar

Wer am Wahltag persönlich verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann Briefwahlunterlagen beantragen oder ab Montag 10.Februar persönlich ins Wahlbüro im Rathausturm, Sitzungszimmer A, kommen und dort auch direkt seine Stimme abgeben. Das Wahlbüro ist barrierefrei über den Fahrstuhl erreichbar und zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • montags und donnerstags: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
  • dienstags und mittwochs: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Am Freitag, 14.02.2025: 08:00 bis 12:30 Uhr und Freitag, 21.02.2025: 08:00 bis 15:00 Uhr

„Im großen Sitzungszimmer A wird aufgrund der kurzfristig organisierten Wahlen die doppelte Anzahl an Wahlkabinen aufgestellt als gewöhnlich und im Flur steht ein größerer Wartebereich zur Verfügung, um das Briefwahlaufkommen im Rathaus schneller bearbeiten zu können“, erklärt Wermke. Für die Bearbeitung der Wahlscheinanträge wird ämterübergreifend auf Personal im Rathaus zurückgegriffen. „Anders ist die Briefwahl aufgrund der kurzen Zeit nicht realisierbar“, Wermke weiter.

Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigungskarte oder der Personalausweis. Die Mitnahme von Briefwahlunterlagen ist nur mit einer unterschriebenen Vollmacht möglich, die auf der Rückseite des Wahlscheins ausgestellt werden kann. Die Mitnahme der Briefwahlunterlagen ist auf maximal vier weitere Personen limitiert.

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Wahlunterlagen können am schnellsten über die Webseite der Stadt unter www.nordenham.de/de/rathaus/politik/wahlen online beantragt werden. Möglich ist die Beantragung auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, allerdings nur unter Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.

Alternativ kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte gescannt werden – und somit über die entsprechend verlinkte Internetseite die Beantragung erfolgen. Die Wahlunterlagen werden ausschließlich auf dem Postweg mit den entsprechenden Stimmzettelumschlägen versendet. Damit diese noch rechtzeitig zugestellt werden können, endet die Online-Beantragung für den Versand der Briefwahlunterlagen per Post am 19. Februar. Die Stadt empfiehlt in der Woche vor der Wahl die persönliche Abholung der Wahlscheine.

Im Krankheitsfall können Bevollmächtigte die Wahlscheine auch noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der Stadt im Zimmer 31 abholen.

Rückgabe der Wahlbriefumschläge

Die Bundeswahlleiterin hat mit der Deutschen Post AG eine Vereinbarung mit Sonderlogistik am Wahlwochenende geschlossen. Wahlbriefe können in jeden öffentlichen gelben Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Der Wahlbriefumschlag muss am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, eingehen.

Bis 15 Uhr können auch Wahlbriefe im städtischen Briefkasten eingeworfen werden, die dann zum Landkreis gebracht werden. Zu spät abgegebene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Wahlhelfer

Raphael Wermke ist mit der Bereitschaft zur Übernahme eines Wahlehrenamtes im Wahlvorstand sehr zufrieden. Von den 168 benötigten Wahlhelfern haben bereits 163 Wahlhelfende fest zugesagt. „Die Resonanz sich aus der Bevölkerung bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl als Wahlhelfer zu engagieren, ist sehr hoch und mit keiner vorherigen Wahl vergleichbar“ freut sich Wermke. Dennoch ist es immer gut auch ein wenig Ersatzpersonal zu haben. Wer sich also als Wahlhelfer engagieren möchte, kann sich gerne mit ihm in Verbindung setzen unter   84-280 oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die einzige Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Wahlberechtigung – und damit auch ein Mindestalter von 18 Jahren. D

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Wahl finden Sie unter:

www.nordenham.de/de/rathaus/politik/wahlen

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