Stadt Nordenham

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grundsteuerreform 600 450Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung

Tempo 30 in Teilbereichen einiger Hauptverkehrsstraßen

Im städtischen Haushalt 2025/2026 sind finanzielle Mittel zur Instandsetzung von Teilbereichen der Hansingstraße, Atenser Allee und Bahnhofstraße eingestellt. Bis zur Instandsetzung wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den stark geschädigten Bereichen der stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen in Kürze temporär auf 30 km/h begrenzt. Diese Maßnahme dient dazu die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und eine weitere Verschlechterung des Straßenzustands durch übermäßige Belastung zu verhindern.
Einige Teilabschnitte in der Hansingstraße sowie der Teilabschnitt in der Atenser Allee sollen in 2025 instand gesetzt werden, der restliche Teilabschnitt in der Hansingstraße und der Teilabschnitt in der Bahnhofstraße sind für das Sanierungsprogramm 2026 vorgeplant, sodass einige Geschwindigkeitsbegrenzungen noch in diesem Jahr und die restlichen im Laufe des nächsten Jahres wieder aufgehoben werden können.

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