[Dienstag 27.08.19]
Im Tierheim werden Fundtiere aus dem Ge-biet der Stadt Nordenham aufgenommen. Sie werden dort artgerecht betreut und an den Halter zurückgegeben bzw. an neue Halter vermittelt.
Als persönliche Voraussetzung für die Betreibung des Tierheims ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 11 Tierschutzgesetz er-forderlich oder eine entsprechende Qualifika-tion z.B. Tierpfleger/in oder tiermedizinische/r Fachangestellte/r.
Die fachliche Aufsicht über das Tierheim erfolgt durch das Veterinäramt JadeWeser und den von der Stadt Nordenham beauftragten Tierärzten. Eine gute Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen vor Ort wird erwartet.
Es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt und eine Kilometerpauschale für notwendige Fahrten mit dem eigenen PKW gewährt.
Im Gebäude befindet sich eine Wohnung, die angemietet werden kann.
Für Fragen zu der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Amtes für Ordnung und Soziales, Uschi Wilkens, Telefon: 04731 - 84 281
Kontakt Uschi Wilkens
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30.09.2019 an:
Stadt Nordenham
Amt für Ordnung und Soziales
Walther-Rathenau-Str. 25
26954 Nordenham
PDF-Download => Betreibung des städtischen Tierheims