Stadt Nordenham

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Turn- und Sporthalle

[Montag 25.05.2020]

Wiederöffnung der städtischen Turn- und Sporthallen

Die Nutzung von Sporthallen ist nach der jetzt veröffentlichen Verordnung in Niedersachsen erlaubt. Das Land hat dafür folgende Regelungen aufgestellt:

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn

  • diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  • ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person (die nicht zum eigenen Hausstand gehört) jederzeit eingehalten wird,
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  • Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
  • beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  • Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  • Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes (2 Meter) betreten und genutzt werden.

Aufgrund dieser Vorgaben können wir die städtischen Turn- und Sporthallen ab spätestens morgen, Dienstag, 26.05.2020, wieder für den Vereinssport freigeben. Hierfür gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Sportbetrieb ist nach dem gültigen Belegungsplan möglich
  • Sportler/innen haben jederzeit vor und in der Halle den Abstand von zwei Metern einzuhalten
  • Sportgeräte müssen vor der Benutzung von den Nutzern desinfiziert werden; die Mittel sind von den Vereinen/Sportlern zu stellen
  • Umkleide- und Dusch-/Waschräume dürfen nicht betreten werden – Toiletten auf den Gängen sind offen
  • Da der Zugang über die „Turnschuhgänge“ erfolgen muss, sind die Straßenschuhe im Vorraum auszuziehen
  • Gruppenbildung beim Zugang zur Halle und in der Halle ist nicht gestattet – Zuständig für die Einhaltung sind die Vereine/Sportgruppen
  • Zuschauer/innen sind nicht zugelassen

Die Öffnung der Hallen erfolgt zunächst nur für den Trainingsbetrieb am Wochentag und nicht für Samstage, Sonntage und Feiertage. Wettkämpfe sind grundsätzlich untersagt und müssen vorab von der Stadt freigegeben werden. Hierfür ist ein geeignetes Gesundheitskonzept für den Wettkampf – nach Beteiligung des Gesundheitsamtes Wesermarsch – Voraussetzung.

 

Diese Regelungen gelten natürlich nur für die Hallen im Eigentum der Stadt Nordenham. Die Nutzung anderer Sportstätten ist von deren Eigentümern frei zu geben.

Für die Nutzung der Außensportanlagen ändert sich nichts.

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