[Mittwoch - 08.09.2021]
Nutzung der Nordenhamer Sportanlagen (3-G Regelung)
Der Landkreis Wesermarsch hat mit der Allgemeinverfügung vom 03.09.2021 die Warnstufe 1 festgestellt, da an 5 aufeinanderfolgenden Tagen ein Inzidenzwert von 50 überschritten wurde. Die Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 05.09.2021 in Kraft.
Dies bedeutet, dass ab Sonntag der Zutritt zu den Sporthallen, Außenumkleiden und in den Schwimmhallen nur noch auf geimpfte, genese oder getestete Personen (egal ob Sportler oder Besucher) beschränkt ist. Der Zugang ist nur erlaubt, wenn ein ensprechender Nachweis vorgelegt werden kann. In den Schwimmhallen sind nachwievor die Kontaktdaten zu hinterlegen. Dies soll vorrangig duch die Corona-Warn-App oder der Luca-App erfolgen. In Ausnahmefällen können die Daten auch in Papierform hinterlegt werden.
Die 3-G Regel ist nur in geschlossenen Räumen anzuwenden. Auf den Außensportanlagen gilt diese Regelung nicht
Es liegt in der Verantwortung der Vereine, dass die vorgenannten Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden.