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Freizeitbäder - Corona

[Montag - 29.11.2021]

Der Landkreis hat heute die Warnstufe 2 für den Landkreis Wesermarsch festgestellt. Diese gilt ab Mittwoch, 01.12.2021.

hallenbad 01

Dies hat zur Folge, dass ab Mittwoch in den Bädern (Freizeitbad zurzeit geschlossen) die 2-G-Plus Regelung gilt. Dies bedeutet, dass nur noch genesene und geimpfte Personen die Einrichtungen betreten dürfen. Zusätzlich muss die Person einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen.

Hiervon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes sich nicht impfen lassen dürfen. Die Personen, die sich aufgrund eines ärztlichen Attestes nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings einen negativen Test vorweisen.

Vom Eingang bis zu den Umkleiden gilt nach wie vor eine Maskenpflicht (ab dem 01.12.21 nur noch mit FFP2 / KN 95) und das Abstandsgebot von 1,5 m zueinander soll eingehalten werden. Zudem müssen nach wie vor die Kontaktdaten beim Zutritt angegeben werden. Dies soll vornehmlich über den elektronischen Wege per Luca-Abb oder Corona-Warn-App erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind die Kontaktdaten schriftlich vor Ort zu hinterlegen.

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