Stadt Nordenham

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Corona Regeln Sportanlagen

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Neue Corona Regeln auf den städtischen Sportanlagen, ab Freitrag, 04.03.2022 entfallen in und auf den städtischen Sportanlagen sämtliche Corona-Beschränkungen

Auf und in den Sportanlagen gilt jedoch nach wie vor ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine Maskenpflicht ( FFP2 / KN 95) und das Abstandsgebot von 1,5 m zueinander soll eingehalten werden. Kinder zwischen dem 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Maske tragen. Außerdem gilt ab einer Zuschaueranzahl von 50 bis 2000 Personen die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) im Innen- und Außenbereich und zusätzlich ist im Innenbereich bis zum Sitzplatz eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung.

Ich bitte Sie, Ihre Trainer, Übungsleiter und Sportler davon in Kenntnis zu setzen. Für die Umsetzung der Vorgaben aus der Corona-Verordnung ist der jeweilige Verein verantwortlich.

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