Erneut Hund ausgesetzt
Wir bitten um Mithilfe und Hinweise
Am 26.09.2023 wurde im Außenbereich der Stadt Nordenham (nähe Coldewärfer Straße) eine offensichtlich ausgesetzte Hündin gefunden und im Tierheim Nordenham aufgenommen. Alle Versuche - auch in den sozialen Medien - einen Halter ausfindig zu machen, waren leider vergeblich. Wir danken dennoch für das viele Teilen des Beitrages und die Hinweise!
Am vergangenen Dienstag, 17.10.2023, ziemlich genau 3 Wochen später, wurde nun diese weitere Hündin aufgegriffen und ins Tierheim gebracht. Der Fundort war diesmal in Großensiel am Deich. Auch hier scheint es sich leider offensichtlich um einen ausgesetzten Hund zu handeln. Beide Hundedamen sind zwar gechippt aber nicht registriert und stammen wahrscheinlich aus dem osteuropäischen Raum. Wir möchten uns nun noch einmal an die Bevölkerung wenden. Wer insbesondere im abseits gelegenen Außenbereich Beobachtungen macht, die hier behilflich sein können, möge sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Nordenham wenden (04731 - 84281 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Vielleicht gibt es auch Beobachtungen zum vergangenen Dienstag. Wir sind für jeden Hinweis dankbar! Das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen. Wer Tiere aussetzt, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.