Grundsteuerreform 2025:
Warum müssen einige Grundstückseigentümer mehr zahlen und andere weniger als im Vorjahr?
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf jahrzehntealten Grundstückswerten basierten und gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Alle Grundstücke sind neu bewertet worden. Daher müssen mit dem Grundsteuerbescheid von 2025 auch in Nordenham jetzt einige Bürgerinnen und Bürger mehr Grundsteuern zahlen als im Vorjahr und andere dafür weniger als bisher. Das dies der Fall ist, liegt an der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtes - nicht an der Stadt Nordenham. Der Rat der Stadt hat die Hebesätze aufkommensneutral angepasst. Das heißt, es fließt in der Summe nicht ein Euro mehr als im letzten Jahr in die Stadtkasse.
Rat und Verwaltung haben sich auf einen Hebesteuersatz von 438 Prozent für die Grundsteuer A und B geeinigt und sich damit bewusst dagegen entscheiden, die Reform dazu zu nutzen mehr Geld einzunehmen.
Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt in den Jahren 2025 und 2026 unverändert bei 450 Prozent.