Stadt Nordenham

Zentrale

04731 / 84-0

... bürgernah und kompetent

grundsteuerreform 600 450Wichtige Informationen zur Briefwahl

Die Stadt Nordenham weist darauf hin, dass schriftliche oder elektronische Wahlscheinanträge, die innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses eingehen, umgehend bearbeitet und am selben Tag dem Postdienstleister übergeben werden. Die Dauer der Postzustellung kann seitens der Stadt Nordenham nicht beeinflusst werden. Eine Zustellung der beantragten Briefwahlunterlagen durch städtische "Kuriere" findet nicht statt.

Vor diesem Hintergrund wird den Wählerinnen und Wählern, die sich jetzt noch für die Briefwahl entscheiden, dringend angeraten, ihre Unterlagen unmittelbar im Briefwahlbüro der Stadt Nordenham abzuholen. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt zu wählen. Wer zeitlich verhindert ist, kann auch eine andere Person zur Abholung der Unterlagen bevollmächtigen.

Für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bei den Wählerinnen und Wählern zugehen sollten, besteht die Möglichkeit, die der Neubeantragung. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache im Wahlamt, wo der ursprüngliche Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden kann.

Bevor eine Neubeantragung der Briefwahlunterlagen erfolgt, bittet die Stadtverwaltung um Geduld, da sich die beantragten Briefwahlunterlagen in der Postzustellung befinden und zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausreichend Zeit für eine erfolgreiche Stimmenabgabe gewährleistet ist.

Eine Neuausstellung ist am Freitag, 21.02.2025, bis 15:00 Uhr und Samstag, 22.02.2025, bis 12:00 Uhr möglich.

Alle bei der Stadt Nordenham abgegebenen oder im Briefkasten eingeworfenen roten Wahlbriefe, die am Wahlsonntag. 23.02.2025, bis 15:00 Uhr hier eintreffen, werden per Kurier zum Landkreis Wesermarsch gebracht.

Bürgerfon

04731 / 84-0