[Freitag 20.12.19]
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informiert das Amt für Ordnung und Soziales, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ...
...der Kategorie 2 (Raketen, Kanonenschläge usw.) ausschließlich am 31.12. und 01.01. erlaubt ist.
Folgende Besonderheit ist jedoch zu beachten:
Auch an diesen Tagen dürfen gemäß 1. Sprengverordnung pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. reetgedeckte Gebäude) abgebrannt werden!
Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Tiere.
Das Amt für Ordnung und Soziales wünscht allen einen guten Rutsch und ein frohes Neues Jahr.