[Mittwoch 10.06.2020]
Öffnung Störtebekerbad und Hallenbad Nord
Aufgrund der neuen Verordnung des Landes können wir das Freizeitbad Störtebeker ab dem 09.06.2020 und das Hallenbad Nord ab dem 11.06.2020 wieder für den Vereinssport und der Öffentlichkeit freigeben. Hierfür gelten jedoch folgende Bedingungen:
Für das Freizeitbad Störtebeker:
- der Schwimmsport ist nach dem gültigen Belegungsplan möglich,
- Sportler- und Sportlerinnen haben vor und in der Halle ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen der einen und jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit einzuhalten,
- beim Betreten des Bades bis zu den Umkleidekabinen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen,
- beim Verlassen des Bades von den Umkleidekabinen nach draußen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen,
- Sammelumkleiden dürfen nur von einer Person genutzt werden, es sei denn, sie stammen aus einem Haushalt,
- je Geschlecht dürfen nur 4 Duschen gleichzeitig, unter Einhaltung der Abstandsregeln, genutzt werden,
- Sportlern, die das Bad verlassen, ist das Duschen untersagt, um einen "Begegnungsverkehr" zu vermeiden,
- Gruppenbildungen vor und im Gebäude sind nicht gestattet,
- Zuschauer und Zuschauerinnen sind nicht erlaubt,
- das Rutsche-, Erlebnis- und das Babybecken bleiben geschlossen
- die Hinweisschilder im Bad sind zu beachten.
Für das Hallenbad Nord:
- Sportler- und Sportlerinnen haben vor und in der Halle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen der einen und jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit einzuhalten,
- beim Betreten des Bades bis zu den Umkleidekabinen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen,
- beim Verlassen des Bades von den Umkleidekabinen nach draußen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen,
- die Sammelumkleiden bleiben geschlossen,
- je Geschlecht stehen nur 6 Einzelumkleiden zur Verfügung,
- je Geschlecht dürfen nur 2 Duschen gleichzeitig, unter Einhaltung der Abstandsregeln, genutzt werden,
- Sportlern, die das Bad verlassen, ist das Duschen untersagt, um einen "Begegnungsverkehr" zu vermeiden,
- Gruppenbildungen vor und im Gebäude sind nicht gestattet,
- Zuschauer und Zuschauerinnen sind nicht erlaubt,
- die Hinweisschilder im Bad sind zu beachten.
Für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Verein bzw. Gruppenleiter verantwortlich. Wir behalten uns vor, die vorgenannten Regelungen zu kontollieren.
Als Download erhalten Sie die bis zu den Sommerferien gültigen Öffnungszeiten fürs öffentliche Baden.